Karriereberatung "VDI" - Personalexperten geben Karriere-Tipps
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Karrieretelefon - Auswertung

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Michael Wöhler, Director HR Terex Demag in Zweibrücken
Adelheid Müller, Personalberatung Müller und Partner in Düsseldorf
Guido J. Leyh, Personalberatung Guido Leyh & Partner in Hamburg

Foto: Zillmann

 

 

Personalexperten geben Karriere-Tipps
VDI nachrichten, Düsseldorf

Hochkarätige Gesprächspartner auf beiden Seiten im Dialog

Erneut hat sich die telefonische Karriereberatung der VDI nachrichten als Leser-Magnet entpuppt. Die Telefone standen nicht still. Wir entschuldigen uns bei allen Leserinnen und Lesern, die nicht durchgekommen sind und verweisen schon jetzt auf die am 9. 12. geplante Aktion!

Alle Berater waren sich einig, dass sie ausnehmend interessante und hoch qualifizierte Gesprächspartner hatten. Dazu zählt sicher auch der Projektingenieur (39) in einem mittelständischen Unternehmen, der seit zwei Jahren stellvertretender Abteilungsleiter ist. Diese Funktion ist nicht offiziell dokumentiert, was im Unternehmen aber auch nicht üblich ist. Er wollte wissen, ob er jetzt, nach zwei Jahren, darauf drängen sollte, dass die Funktion als stellvertretender Abteilungsleiter offiziell gemacht wird, seine Stellenbeschreibung angepasst oder sein Ge­halt erhöht wird.

Die Antwort des Fachmannes: Stellenbeschreibungen würden allgemein überschätzt, über sein Gehalt könne man immer verhandeln, und wenn es Unternehmenspolitik ist, Stellvertreter nicht über das Schwarze Brett zu ernennen, so wird man wahrscheinlich für ihn keine Ausnahme machen. Außerdem sei es immer etwas misslich, zwei Jahre nach dem Ereignis mit so etwas beim Arbeitgeber anzukommen.

Zwei Anrufer hatten in den letzten Wochen eine betriebsbedingte Kündigung von ihrem jeweiligen Arbeitgeber erhalten und fragten, ob sie neuen potenziellen Arbeitgebern im Rahmen der Bewerbung mitteilen müssen, dass sie gekündigt wurden, und dass in einem Fall auch Kündigungsschutzklage gegen den bisherigen Arbeitgeber erhoben wurde?

Der Rat des Experten: Der Sachverhalt der Kündigung sollte im Bewerbungsverfahren anklin­gen. Es macht eher Sinn, sich in den Bewerbungsgründen an der Interessantheit der ausgeschriebenen Position und des Unternehmens zu orientieren. Im Bewerbungsschreiben kann z. B. auf die schwierige wirtschaftliche Lage des heutigen Arbeitgebers hingewiesen werden, die eine zusätzliche Motivation dafür ist, dass man sich extern umschaut. Auch im Interview ist Gelegenheit, diese Information zu platzieren. Die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung mit dem alten Arbeitgeber gehört hingegen nicht ins Bewerbungsverfahren – sie gehe den neuen Arbeitgeber schlichtweg nichts an, lautet die Botschaft.

Ein 50-jähriger Automatisierungstechniker, der seit zehn Jahren selbstständig als Handelsvertreter im Ausland tätig ist, möchte wegen finanzieller Schwierigkeiten wieder nach Deutschland kommen.

Da sich der Mann im Ausland wohlfühlt, riet ihm der Experte, sich lieber mit den Handelskammern dort vor Ort in Verbindung zu set­zen und eine geeignete deutsche Firma zu finden, die er dort vor Ort vertreten kann. Dies sei der bessere Weg, der Mann verfüge ja über ausgeprägtes Know-how der Kultur und Wirtschaft in diesem Land.

cha